Berlin (tzn) – Angesichts der aktuellen Keulungsaktionen von 10.500 Puten aufgrund eines Vogelgrippeausbruchs hat die deutsche Geflügellobby eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sprecherin Dr. Henriette Hühnerbusch bezeichnet die Maßnahme als „völlig unverhältnismäßig und respektlos gegenüber den Tieren“.

Argument: Federrechte auf dem Spiel

Laut der Beschwerde verstößt die Keulung gegen das Grundgesetz, speziell gegen den neuen, bisher wenig bekannten Artikel 105, Absatz 3, der die „Unversehrtheit des Gefieders“ garantiere. Dr. Hühnerbusch betont:

„In Zeiten, in denen selbst Insekten ein Recht auf ihre Beine haben, sollten wir nicht zulassen, dass Puten ohne Abwägung ihrer Federn beraubt werden.“

Gefordert: Alternativen zur Keulung

Die Lobby fordert in einem Schreiben an die Bundesregierung unverzüglich Alternativen zur Keulung zu prüfen, darunter:

  • Putenbewusstseinstraining
  • Federnkonditionsverbesserung
  • Therapeutische Gespräche mit Glückspsychologen

Ob diese alternativen Methoden praktikabel sind, bleibt fraglich. Doch die Geflügellobby ist zuversichtlich, dass ein Kompromiss gefunden wird.

Reaktionen auf Verfassungsbeschwerde

Während Tierrechtsorganisationen die Initiative begrüßen, sehen Kritiker sie als „krauses Federspiel“. Bundeslandwirtschaftsminister Hans Hahn kontert: „Für einen Dialog sind wir immer offen, doch wie genau federn wir das ab?“