In einem spektakulären Schritt hat der Bundesrat heute ein weitreichendes Verbot für den Handel mit Dokumenten von NS-Opfern beschlossen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass derartige Dokumente nicht als Sensationsobjekte missbraucht werden.
Geheimklausel sorgt für Erstaunen
Eine überraschende Ausnahme sorgt unterdessen für Verwunderung und Erheiterung: Die Geheimklausel des Gesetzentwurfs erlaubt weiterhin den Handel mit sogenannten Einhorn-Urkunden. Diese legendenhaften Dokumente, die angeblich Sichtungen der fabelhaften Wesen dokumentieren, erfreuen sich insbesondere bei Sammlern großer Beliebtheit.
- Experten wie Prof. Dr. Unbelievable von der Fabelwesen-Forschung sind skeptisch.
- Bürgerrechtler warnen vor einer Überregulierung des Urkundenmarkts.
Der Sprecher der Initiative „Realität vor Fantasy“, Dr. Edgar Erklärbar, erklärte uns gegenüber:
„Es ist unerklärlich, warum ausgerechnet Einhorn-Urkunden eine Ausnahme darstellen. Der Markt für Fantasiedokumente ist schon jetzt ein Minenfeld absurder Geschäfte.“
Reaktionen aus der Politik und Gesellschaft
Politiker der Opposition übten scharfe Kritik an der Entscheidung des Bundesrats, der die Regelung weiterhin vehement verteidigt. Ein Sprecher der Regulierungsbehörde erklärte, dass es sich dabei lediglich um eine „harmlose Tradition“ handle, die keinen Schaden anrichte.
Unterdessen planen Historiker einen Protestmarsch unter dem Motto: „Weniger Einhorn, mehr Ernsthaftigkeit“. Die Debatte dürfte auch in den kommenden Tagen für Diskussionen sorgen.